1. Urheberrechte von Musik und Soundeffekten:schack-medien_paragraphMusikstücke und Soundeffekte zur Untermalung einer Audioproduktion unterliegen den Urheberrechten des jeweiligen Produzenten. Um Musik und Soundeffekte für Ihre Produktion verwenden zu dürfen, müssen die entsprechenden Lizenzen gekauft werden. Üblicherweise gibt es hierbei 2 unterschiedliche Methoden.
    Methode 1: Die Lizenz erlaubt eine bestimmte Anzahl an Vervielfältigungen. Ist diese erschöpft, muss erneut eine Lizenz gekauft werden. Die Höhe des zu entrichtenden Betrages richtet sich nach der Auflagengröße und dem Anwendungsgebiet, z. B. CD Verkauf, Radio, Internet.
    Methode 2: Mit der Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr, darf angekaufte Musik/Sound frei für Produktionen verwendet werden.

    Wichtig! Bitte verwechseln Sie Gemma freie Musik nicht mit kostenloser Musik. Es ist schwierig bis unmöglich, gute Musik zu finden, die kostenlos ist und frei verwendet werden darf.

  2. ACHTUNG Urheberrechte von Printwerken
    Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte vor Auftragsbeginn penibel eingeholt werden müssen. Haben Sie einen Text verfasst, diesen aber über einen Verlag veröffentlicht? Dann müssen Sie sich vom Verlag die Genehmigung für die Audioproduktion einholen. Es ist dringend erforderlich, uns in schriftlicher Form zuzusichern, dass durch die Vertonung keine Urheberrechte verletzt werden. Für alle Urheberrechtsverletzungen wird in vollem Umfang der Auftraggeber verantwortlich gemacht.

  3. Urheberrechte der Audioproduktion
    Vor Produktionsbeginn werden die Rechte an der fertigen Tonproduktion fest definiert. Die Rechte an der Vorlage, z. B. einem Buch, bleiben von uns unangetastet.
    An der Produktion der Audioversion sind jedoch weitere Parteien beteiligt, wie beispielsweise der Sprecher, der Tontechniker und der Produzent  (Schack-Medien). Die Art und Weise, wie die Audioversion dargestellt wird, unterliegt somit der Kreativität und dem Einfallsreichtum dieser Parteien. Die Rechte an der fertigen Tonproduktion, teilen sich somit auf.
    Normalerweise wird die fertige Audioproduktion ohne Einschränkungen an den Kunden übergeben, sowie die kompletten Rechte übertragen. Der Kunde verpflichtet sich jedoch zu einem Hinweiß auf Sprecher und Produzent. Dieser Hinweis muss eindeutig auf dem Cover der CD oder dergleichen sichtbar dargestellt werden. Zudem gibt es einen kurzen Audiohinweis zu Beginn der Produktion. Dieser  kann beispielsweise so lauten: " Sie hören eine Schack-Media Audioproduktion, gesprochen von '...Sprecher...' ".
    Sollten Sie keine dieser Hinweise wünschen, so ist dies ebenfalls möglich, wird jedoch individuell mit einer Gebühr verrechnet.
    Einschränkungen zum Einsatzgebiet oder der Auflage gibt es im Normalfall nicht (außer es werden Sound- und Musiksequenzen eingesetzt, siehe Punkt 1)

  4. Geringes Budget
    Sind Sie Privatperson und möchten Ihr Hörbuch vertonen lassen, das Budget ist aber sehr knapp? Unter gewissen Voraussetzungen sind wir bereit, Ihnen einen Sonderpreis für Ihre Produktion anzubieten. Wichtig ist hierbei, dass die Verbreitung genau definiert sein muss. Es werden spezielle Nutzungsbedingungen festgelegt, welche die Verbreitung genau festhalten.

  5. Podcasts für die Website
    Wir bieten Podcasts zu speziellen Sonderkonditionen an. Z. B. "Das Wichtigste in 70 Sekunden". Diese Podcasts dienen in erster Linie dazu, dem Besucher das Lesen von langen Texten abzunehmen. In der Regel handelt es sich um eine gekürzte Fassung des Gesamttextes auf der Website. Bei diesen Audioclips ist kein direkter Hinweis auf Schack-Medien zu Beginn des Clips erforderlich. Statt dessen kann zu Beginn z. B. Folgendes gesprochen werden: "Der Max Mustermann Audiopodcast".
    In den meisten Fällen bieten wir Ihnen einen Rabatt an, sollten Sie bereit sein, den Audioclip mit dem Schriftzug "Schack-Medien" plus Link zu versehen.